Unter dem Prinzip der Datenstreuung oder auch der Datenverteilung versteht man eine Vorgehensweise, bei der man nicht alle Dienste eines einzelnen Anbieters nutzt, sondern seine Daten auf viele Dienstanbieter verteilt oder sogar mehrere Anbieter für die gleiche Dienstleistung, wie beispielsweise die Cloudspeicherung, nutzt. Diese Vorgehensweise wird immer wieder aus Datenschutzgründen empfohlen. Doch bringt das wirklich etwas?
Auf den ersten Blick erscheint das Prinzip einleuchtend. Der Dienstanbieter erhält nur einen Bruchteil der Daten bzw. nur jenen Ausschnitt, den man mit ihm teilt. Beispielsweise nur die Aufgabenverwaltung in Form einer ToDo-Liste, während Kalenderdaten bei einem anderen Anbieter verwaltet werden und die Kontaktdaten bei einem weiteren Dienstleister.
Wer sich auf dieses Prinzip verlässt hat jedoch zwei Probleme. Erstens ist das Milieu der Dienstleister und Start Ups nicht sonderlich stabil. Hat man beispielsweise gestern noch seine Aufgaben bei einem kleinen deutschen Start Up wie Wunderlist gespeichert, liegen diese heute bei Microsoft. Zweitens sind Daten eine handelbare Ware, wie jüngste Recherchen des MDR mal wieder eindrucksvoll zeigen. Ein Dienstanbieter kann sowohl – entsprechende Passagen in den AGBs vorausgesetzt – die Daten verkaufen, als auch durch Zukäufe sein Datenprofil vervollständigen.
Der Zugewinn an Datenschutz und Privatsphäre durch die Verteilung seiner Daten auf viele Dienstleister ist somit nicht garantiert. Gemessen an dem Aufwand, den die Pflege zahlreicher unterschiedlicher Dienste mit sich bringt, sowie die Effizienzverluste in der Zusammenarbeit, dürften deutlich sinnvollere Formen des Datenschutzes in greifbare Nähe kommen.
Mit wenig mehr Aufwand lassen sich heute auf einem heimischen Server viele Dienste selbst betreiben. Dort liegen die Daten wirklich unter der eigenen Kontrolle, alles andere dient lediglich der eigenen Beruhigung und bringt keinen dauerhaften Vorteil mit sich.
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Einleitungs- und Beitragsbild von mohamed Hassan via Pixabay