„Ich habe ja nichts zu verbergen“ – Datensammlungen sind selbst dann gefährlich

Symbolbild "Linktipp"

Es gibt bekanntermaßen viele Vertreter der Kategorie „Ich habe ja nichts zu verbergen“. Datenschutz gegenüber Unternehmen und Staat sind anstrengend und eigentlich macht man ja nichts illegales. Bis man plötzlich durch Vertreter des Staates an seiner Arbeit gehindert und durch die Pressesprecher zumindest zeitweillig kriminalisiert wird. So geschehen mit mehreren Reporters auf dem G20 Gipfel.

In einem sehr lesenswerten Artikel auf tagesschau.de illustriert die Autorin sehr anschaulich, wie man auf einer Sperrliste des BKA landen kann. Neben schlichten Verwechslungen – und man muss schon einen sehr außergewöhnlichen Namen haben um in Deutschland keinen „Doppelgänger“ zu haben – und Falschauskünften spielen auch Verstöße Prinzipien des Datenschutzes eine Rolle.

In einem Fall erfolgte die – nach Meinung von Experten widerrechtliche – Speicherung von Daten nach einem Freispruch, in verschiedenen Datenbanken im Bereich der politischen Kriminalität. Dabei war die Situation gemäß des Berichts eine Lappalie. In einem anderen Fall reichte wohl die Beteiligung an einer Aktion einer Umweltorganisation, bei den lokalen Behörden längst gelöscht, beim BKA bis über 2020 hinaus gespeichert.

Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass die lange Speicherung von Daten und ihre Zusammenführung, wie sie bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit längerem fordern und betreiben, zu einer langfristigen Beeinträchtigung für die Bevölkerung werden können. Wenn jede Jugendsünde und Lappalie Einzug in Datenbanken mit Titeln wie „politisch motivierte Gewalt“ findet und dort sehr lange gespeichert wird, schränkt das die Betroffenen über Jahre hinaus ein.

Wer ständig fürchten muss dass jede gesellschaftliche Beteiligung – wozu die Teilnahme an Demonstrationen zweifelsohne gehört – durch Sicherheitsbehörden erfasst und über Jahr(zehnte) dubios gespeichert wird, ist nicht mehr frei in seiner politischen Partizipation.

So mancher Bundestagsabgeordnete mit einer stürmischen Vergangenheit in den 70ern und 80ern des vergangenen Jahrhunderts täte gut daran sich dessen zu Vergegenwärtigen.

Wer also immer noch den Satz „Ich hab ja nichts zu verbergen“ als Schutzbehauptung für die eigene Untätigkeit und das eigene Desinteresse vor sich her trägt, sollte sich mal vor Augen führen welche Tätigkeiten falsch/widerrechtlich gespeichert, nicht eines Tages mal gegen ihn verwendet werden könnte. Man weiß nie welche Wendungen eine Gesellschaft mal nimmt und welches Verhalten von heute, morgen schon zu Stigmatisierung führen könnte.


Bilder:

Einleitungs- und Beitragsbild von Megan_Rexazin via pixabay

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