Momentan sind wieder viele Webseitenbetreiber im Panikmodus. Zuletzt konnte man das in dem Ausmaß beim Inkrafttreten der DSGVO beobachten. Dabei ändert sich eigentlich nichts. Oder doch?
Dem ein oder anderen ist das nahende Inkrafttreten des TTDSG (Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien) am 1. Dezember 2021 vielleicht unbewusst schon aufgefallen. Viele Cookie-Banner sind nun ein wenig Datenschutz-freundlicher gestaltet und offerieren die „Alles ablehnen“-Variante offensiver, als dies bisher der Fall war.
Spätestens heute dürften viele Webseitenbetreiber hellhörig geworden sein, denn das in Deutschland überaus beliebte Borlabs Cookie Plugin für WordPress informierte in einer E-Mail an alle Abonnenten über die anstehende Änderung.
Die große Ironie dahinter: Ähnlich wie damals bei der Einführung der DSGVO ändert sich eigentlich gar nicht viel. Das meiste, was damals bei der DSGVO angeblich neu war und jetzt beim TTDSG nun wieder alle überrascht, stand schon vorher in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.
Wir erleben also eher einen „Hallo wach“-Effekt bei den Webseitenbetreibern, die aus Sorge vor möglicherweise aktiv werdenden Aufsichtsbehörden nun damit beginnen, die Graubereiche der bisherigen Regelungen zu verlassen und ihre Webseiten rechtsicherer zu gestaltet. Die Betonung liegt dabei auf „rechtssicherer“ und nicht „rechtsicher“, denn absolute Sicherheit lässt sich im Minenfeld der verschiedenen Verordnungen im Bereich des Datenschutzes – also von DSGVO über ePrivacy bis zur Telekommunikationsgesetzgebung – nicht erreichen.
Wer sich ein bisschen informieren und dabei vielleicht auch ein wenig unterhalten werden möchte, dem empfehle ich hier die letzten beiden Folgen des Podcasts Rechtsbelehrung, der sich in einer Doppelfolge mit dem TTDSG beschäftigte. Der für Webseitenbetreiber relevante Teil ist vor allem in der zweiten Folge „TTDSG – Cookies unter Aufsicht“ nachzuhören.