Darf man an die App eines deutschen Quasi-Staatskonzerns mit Monopol im Fernverkehr, der mit viel Steuergeld subventioniert wird, besondere Datenschutz-Erwartungen haben. Ich denke schon. Leider wird die Bahn dem nicht gerecht.
Ich hatte mich vor einigen Monaten bereits mit der DB Navigator App beschäftigt und auf das Datensendeverhalten hingewiesen. Mike Kuketz hat nun die App noch mal ausführlicher unter die Lupe genommen. Mit mehr technischen Einzelheiten leider derselbe Befund.
Sein Fazit:
Abschließend gibt es eigentlich nur noch eines zu sagen: Die App ist ein Fall für die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Kuketz Blog DB Navigator: Ein Fall für die Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Die Kernaussage der Antwort des DB-Konzerndatenschutzes auf meine Anfrage, kann man in meinem verlinkten Blogbeitrag nochmal nachlesen. Dort ist man der Meinung, dass alles DSGVO-konform ist.
Leider unterliegt der die DB Vertrieb GmbH der hessischen Landesdatenschutzaufsicht, die jetzt, verglichen mit anderen Landesdatenschutzstellen, nicht gerade für ihr aktives Handeln im Sinne des Verbraucherdatenschutzes bekannt ist.
Meine Beschwerdevorgang scheint dort, abgesehen von der Eingangsbestätigung am 22. Juli 2021, auch selig vor sich hin zu schlafen. Ich bin ja gespannt, ob (und wenn ja, wann) ich von dort etwas höre.