Ethisches Tracking – Nicht alles ist illegitim

Unter Datenschutz- und Sicherheitsinteressierten herrscht oft die undifferenzierte Meinung vor, dass Tracking und Analyse per se illegitim und falsch ist. In einer Informationsbroschüre zu Cookies und Tracking nimmt der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg notwendige Differenzierungen vor.

Die FAQ ist gedacht als Ergänzung gedacht zur Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien. Letztere hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder publiziert.

Demnach ist eine Reichweitenanalyse problemlos zulässig, wenn man nicht auf Dienste externer Dritte zurückgreift und stattdessen entweder eine Logfile-Analyse vornimmt oder ein lokal installiertes Werkzeug wie beispielsweise Matomo (fimierte vorher als Piwik) verwendet. Natürlich müssen diese datensparsam konfiguriert werden, was Matomo aber standardmäßig ermöglicht und auch in Beschreibungstexten auf die entsprechenden richtigen Einstellungen hinweist.

Das Problem ist nämlich nicht die Analyse an sich, sondern die Verfolgung des Nutzerverhaltens über die Webseiten- und Gerätegrenzen hinweg, die eine Zusammenführung verschiedener Daten bei externen Dritten ermöglicht. Erfolgt keine Datenweitergabe ist gemäß der FAQ auch keine Cookieeinwilligung nötig, die man inzwischen – ob notwendig oder nicht – auf fast allen Internetseiten im europäischen Raum vorfindet.

Die FAQ sollten sich auch jede Datenschutzinteressierten durchlesen, die keine eigene Webseite betreiben. Die undifferenzierte Ablehnung jeglicher Analysetools ist nämlich realitätsfern und geht am Problem vorbei. Webseitenbetreiber und Entwickler müssen natürlich wissen welche Bereiche mehr Interesse hervorrufen als andere und wo es Interaktionsprobleme gibt um ihr Produkt zu optimieren. Das Problem ist die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen. Genau dafür gibt es gute Open Source-Software ohne Weitergabe an Dritte.

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