Am 25.05.2018 endete die zweijährige Übergangsfrist der DSGVO und über vielen Untrernehmen, Webseitenbetreibern, Vereinen und Verbänden schwebte diese Frist wie ein Damoklesschwert (siehe auch: Kommentar: DSGVO – Das Spannungsfeld von „gut gemeint“ und „gut gemacht“). Die neue Datenschutzgrundverordnung sichert aber auch umfangreiche Auskunftrechte zu.
Ob man nun massenhafte Anfragen absetzen muss, nur weil man es kann, muss jeder für sich entscheiden. Trotzdem kann es natürlich sein, dass man gerne wissen möchte, welche Daten die ein oder andere Firma über einen gespeichert hat. Das können natürlich die bekannten Datenkraken sein, aber auch viele andere Firmen dürften auf umfangreichen Datensätzen sitzen.
Viele Firmen bieten seit neuestem Archive mit den persönlichen Daten zum Download an. Hintergrund ist die Möglichkeit der Datenmitnahme zu einem anderen Dienst, den die DSGVO ebenfalls vorschreibt. Dabei handelt es sich aber um keinen Ersatz für eine wirkliche Auskunft über die gespeicherten Daten und ihre Verarbeitung. Manche Dienstanbieter machen diesen Unterschied nicht besonders deutlich. Über die Gründe kann man nur mutmaßen, eventuell will man die Anwender in Sicherheit wiegen, weil die präsentierten Daten harmlos sind.
Leider fehlt bisher noch eine Übersicht für große Firmen, die übersichtlich Anschriften und ggf. Links zu Downloadtools sammelt. Im Internet kursiert zwar momentan die Seite „My Data Request„, aber diese ist auf den englischsprachigen Raum zugeschnitten, zeigt nicht transparent wer hinter ihr steht und bindet viele Drittquellen ein, was im Grundsatz eigentlich wieder dem Datenschutz widersprich
Empfehlenswerter ist da die Seite „Deine Daten Deine Rechte„, die von der Digitalen Gesellschaft betrieben und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert wird. Dort finden sich auch Musterschreiben um die eigenen Rechte wahrzunehmen.
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Einleitungsbild und Beitragsbild von von mohamed Hassan via pixabay