Neujahrsputz – Geräte prüfen, Konten löschen, Daten erfragen

Wir legen jedes Jahr willentlich oder unwillentlich zahlreiche Konten an. Mindestens einmal pro Jahr sollte man nicht genutzte Dienste löschen, ggf. das Recht zur Datenauskunft nach DSGVO nutzen und möglicherweise Daten korrigieren lassen.

Ich verwaltete alle meine Konten über die Passwortverwaltung. Zur Prüfung gehe ich daher einfach alle Einträge durch.

Apps löschen

Ich bin eher ein Purist. Auf meinem iPhone habe ich neben den vorinstallierten Apps nur 13 Apps. Mein GrapheneOS kommt auch mit 15 Apps aus. Andere haben hunderte von Apps auf ihren Geräten. Moderne Hardware ist leistungsfähig und hier gibt es keine Hardwaregrenzen.

Trotzdem sollte man einmal im Jahr prüfen, ob nicht Apps gelöscht werden können. Viele Apps sammeln Telemetriedaten über Toolkits, auch wenn diese nicht genutzt werden. Andere, früher vielleicht gute Apps wechseln unbemerkt den Besitzer und werden zu Datenschleudern. Das kann auch mit Open-Source-Apps passieren. Zuletzt geschah dies mit den Simple Mobile Tools.

Konten löschen

Einige Konten werden nur für einen bestimmten Zweck eingerichtet und nicht ständig benötigt. Andere Konten brauchte man vielleicht einmal wirklich zwingend, hat sie aber im letzten Jahr nicht genutzt. Solange man das Konto bestehen lässt, kann der Anbieter die Stammdaten speichern und ggf. neue Aktivitäten zuordnen. Meiner Meinung nach sollte man Accounts nicht auf Vorrat bestehen lassen. Nur weil man vielleicht mal wieder bei Shop XY bestellen möchte, muss man den Account nicht bestehen lassen. Für eine eventuelle Bestellung in 5 Jahren kann man sich ja auch einen neuen Account anlegen.

Eigentlich müssen alle Betreiber eine Möglichkeit zum Löschen des Accounts anbieten. Manche verstecken diese Möglichkeit aber sehr oder fordern dazu auf, eine Nachricht an den Support zu schreiben. Eine Hilfestellung bietet der Dienst justdeleteme. Diese Prüfung und ggf. Kontaktaufnahme muss man jedoch selbst leisten.

Datenauskunft nach DSGVO

Es gibt Dienste, die man nicht freiwillig in Anspruch nimmt und denen man sich nicht entziehen kann. Die SCHUFA ist ein solcher Dienst. Andere Dienstanbieter muss man vielleicht nutzen, weil der eigene Arzt nur darüber Termine vergibt. Solche unfreiwilligen Konten behellige ich einmal im Jahr mit meinem Recht auf Datenauskunft nach § 15 DSGVO. Damit will ich mein Recht einfordern, die Daten einsehen und den Unternehmen natürlich auch etwas Arbeit machen.

Dafür gibt es mit Datenanfragen.de eine gute Plattform. Darüber lassen sich Dienstanbieter suchen, vorformulierte Anschreiben für Datenauskunft, Datenkorrektur und Löschung erstellen und diese anschließend auch versenden.

Gute Dienstanbieter in Ruhe lassen

Das Auskunftsrecht darf nicht mit der Gießkanne ausgeübt werden, auch wenn es durch solche Plattformen sehr leicht gemacht wird. Es gibt Plattformbetreiber, die ihre Dienste ehrenamtlich anbieten, mit anderen, auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, hat man vielleicht gute und produktive Geschäftsbeziehungen. Diese muss man nicht mit Datenauskunftsersuchen belasten, nur weil man es kann.

Cruiz
Cruizhttps://curius.de
Moin, meine Name ist Gerrit und ich betreibe diesen Blog seit 2014. Der Schutz der digitalen Identität, die einen immer größeren Raum unseres Ichs einnimmt ist mir ein Herzensanliegen, das ich versuche tagtäglich im Spannungsfeld digitaler Teilhabe und Sicherheit umzusetzen. Die Tipps, Anleitungen, Kommentare und Gedanken hier entspringen den alltäglichen Erfahrungen.

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