Der Spruch „Wer nichts zahlt, zahlt mit seinen Daten“ ist in vielen Varianten eine jener verbreiteten Weisheiten des Internets. Auch hier fand er in verschiedenen Artikeln bereits seinen Platz. Leider muss man inzwischen konstatieren, dass einen der Bezahlvorgang trotzdem nicht vor Datenhehlerei schützt.
Hinter dem Spruch stand die einfache Logik, dass ein Dienst der keine Einnahmen über Verkäufe oder Abonnements generiert, letztlich nur über Datenverkäufe oder Werbung (was Datenverkäufen sehr nahe kommt) Geld verdienen kann. Dieser Teil ist natürlich immer noch nicht falsch. Jüngstes prominentes Beispiel war hier Anfang des Jahres Avast.
Allerdings schützt einen der Status des Kunden (im Unterschied zum Anwender) inzwischen nicht mehr vor der hemmungslosen Datensammelei der Anbieter. Kaum ein Onlineshop oder Internetdienst, der nicht massiv das Nutzerverhalten trackt und ggf. auch aggregierte Datenbestände zukauft oder verkauft.
Letztlich muss man den Dienstanbietern vertrauen. Dieses Vertrauen kann man herstellen, indem man eine Auskunft nach DSGVO verlangt und einfach mal überprüft, was die Anbieter so über ihre zahlenden Kunden speichern.