Open Source = Datenschutz? So einfach ist das nicht!

Open Source Lösungen sind per se gut für den Datenschutz. Irgendwie hat sich diese Gleichsetzung bei vielen festgesetzt. Doch so einfach ist das nicht und vor allem kommt es auf die Umsetzung an.

Die Gleichsetzung alles, was Open Source ist, ist gleichzeitig gut für den Datenschutz, hat sich in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit festgesetzt. Dabei ist das gleich auf mehreren Ebenen falsch und entsprechende Behauptungen sollten bei jedem die Alarmglocken läuten lassen.

Open Source bedeutet erst mal nur, dass der Quellcode frei einsehbar ist. Das ist natürlich gut für eine Überprüfung des Datenschutzes, aber jedem sollte einleuchten, dass man die grauenvollste Software grundsätzlich auch Open Source stellen könnte (ich hatte das am Beispiel Linux auch mal durch dekliniert) Zweitens kommt es beim Datenschutz fast immer auf die konkrete Implementierung an und hier sind nicht umsonst aufwendige Prüfverfahren vorgesehen. Wenn irgendjemand in einer Diskussion pauschal behauptet, Lösung XYZ wäre gut für den Datenschutz, ohne auf die konkreten Details einzugehen, sollte bei jedem die Warnglocken läuten, denn entweder verkürzt derjenige stark oder er hat schlicht keine Ahnung.

Warum das so ist, möchte ich an einem kleinen Beispiel ausführen: Big Blue Button (im folgenden BBB) vs. Zoom.

Big Blue Button ist der Darling der Open Source Szene in Pandemie-Zeiten. Eine leistungsstarke Videokonferenzlösung, die quelloffen ist und transparent auf GitHub entwickelt wird. Zoom hingegen war schon vor der Corona-Pandemie suspekt und spätestens seit dem Frühjahr 2020 Gegenstand heißer Auseinandersetzungen. Also eigentlich klar, was hier hinsichtlich Datenschutz die Nase vorn hat, oder?

Das folgende Gedankenexperiment soll zeigen, dass so etwas eben nicht so klar und eindeutig ist, wie das gerne dargestellt wird.

Beide Videokonferenzsysteme arbeiten nicht per P2P-Prinzip, sondern benötigen eine zentrale Infrastruktur. Bei BBB wird meist davon ausgegangen, dass diese durch die nutzende Einrichtung betrieben wird, man kann dafür aber natürlich auch auf Dienstleister zurückgreifen. Zoom wird hingegen in der Regel durch die Zoom Inc. gehostet, es gibt aber auch die Möglichkeit, für große Einrichtungen die Zoom-Server selbst in ihren Rechenzentren zu betreiben.

Beide Systemen haben zudem positive wie negative Funktionen. Nur ein paar Beispiele zum Verständnis: Zoom bietet neben vielen kritisieren Funktionen auch eine Inhalteverschlüsselung für Videokonferenzen und hat dieses Thema erst richtig auf die Agenda gesetzt. BBB wird zwar transparent entwickelt, hat aber in der Vergangenheit Probleme mit der Sicherheit gehabt und die Umsetzung der für den Anwender nicht ersichtlichen Aufzeichnung aller Sessions ist höchst problematisch und muss durch den Administrator ggf. komplett deaktiviert werden.

Spannend wir nun also mal ein denkbar ungünstiges Szenario für BBB auf:

Die Einrichtung hat nicht die notwendigen Kapazitäten oder Expertise BBB selbst zu betreiben. Eine große Instanz für bis zu 300 gleichzeitige Teilnehmer ist schließlich nicht ganz trivial zu betreiben. Stattdessen nimmt man einen Dienstleister. Wenn man jetzt ein richtig negatives Szenario haben möchte, dann sitzt dieser Dienstleister noch nicht mal in der Europäischen Union, aber es funktioniert auch mit einem Sitz in der EU. Weil es schnell gehen musste, ist die vertragliche Basis lückenhaft und der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag existiert nicht. Welche BBB-Version genau beim Dienstleister läuft ist unklar, theoretisch könnte es sich sogar um eine von der frei verfügbaren Open Source-Lösung abgewandelte Variante handeln. Ob der Dienstleister die problematischen Funktionen bei BBB deaktiviert hat, kann nicht kontrolliert werden. Ein besonderer Fokus auf Datensparsamkeit bei der BBB-Instanz existiert nicht. Weil BBB nur eine Transport- und keine Inhalteverschlüsselung bietet, sind für den Dienstleister potenziell alle Inhalte und Metadaten frei verfügbar.

Nehmen wir nun das denkbar günstigste Szenario für Zoom zum Vergleich. Die Einrichtung hat nicht nur eine teure Lizenz, sondern betreibt die Zoom-Server sogar in den eigenen Rechenzentren (Zoom on-premise). Die Metadaten, d. h. vor allem welche Benutzer eingeladen sind und wann das Meeting stattfindet, landet zwar weiterhin bei Zoom, der gesamte Meeting-Verkehr wird aber über die eigene Infrastruktur abgewickelt. Durch die Inhalteverschlüsselung ist das zudem deutlich sicherer als bei nahezu allen konkurrierenden Lösungen. Versteckte Aufzeichnungen etc. pp. gibt es bei Zoom nicht, hier hat man in den vergangenen Jahren durch den ständigen Fokus der Öffentlichkeit viel nachgearbeitet.

Welche Lösung ist nun hinsichtlich des Datenschutzes die bessere?

Natürlich hat dieses Szenario in sofern Schlagseite, als dass ich das denkbar ungünstigste BBB-Szenario dem denkbar günstigsten Zoom-Szenario gegenüber gestellt habe und das somit eine eher theoretische Fingerübung ist.

In der Realität würde man als lokaler Datenschutzbeauftragter darauf drängen, eine saubere BBB-Infrastruktur zu betreiben und Verbesserungen in dem Bereich vornehmen, weil das Entwicklungspotenzial hier besser ist als bei Zoom, wo man letztlich um den problematischen Metadatenabfluss an Zoom nicht umhin kommt.

Daraus lernen kann man aber, dass die Aussage, ob etwas gut oder schlecht für den Datenschutz ist, bei nahezu allen komplexeren Fällen wie z. B. einer Videokonferenzinfrastruktur niemals pauschal gesagt werden kann, sondern immer das Ergebnis einer intensiven Prüfung unter Einbeziehung aller Faktoren ist. Hinzu kommt oft eine gewisse Freiheit bei der Risikoabwägung, weshalb ähnlich wie bei Juristen gilt: 3 Datenschützer, 5 Meinungen. Jeder, der mal beruflich im Datenschutz gearbeitet hat, weiß das.

Wenn ihr also Pauschalurteile zum Datenschutz lest, dann wisst ihr entweder, dass derjenige stark verkürzt, seine Meinung schon vorher feststand oder der Autor schlicht keine Ahnung von Datenschutz im wirklichen Arbeitsalltag hat – denn da gibt es selten eindeutige oder perfekte Lösungen.

Cruiz
Cruizhttps://curius.de
Moin, meine Name ist Gerrit und ich betreibe diesen Blog seit 2014. Der Schutz der digitalen Identität, die einen immer größeren Raum unseres Ichs einnimmt ist mir ein Herzensanliegen, das ich versuche tagtäglich im Spannungsfeld digitaler Teilhabe und Sicherheit umzusetzen. Die Tipps, Anleitungen, Kommentare und Gedanken hier entspringen den alltäglichen Erfahrungen.
  1. Ich finde das Beispiel konstruiert. Hier wird für BBB ein Hosting über einen Dienstleister unterstellt, während Zoom on premise betrieben wird. Aus meiner Sicht vergleicht das Äpfel mit Birnen. Der grundlegenden Hypothese des Artikels stimme ich zwar zu, aber in dieser Zuspitzung ist sie ein Strohmann. Ich glaube nicht, dass der bloße Haken bei Open Source Datenschutz-Fragen automatisch überflüssig macht – aber das eine verbreitete Open Source Software ein Plus für den Datenschutz ist, glaube ich schon. Selbstverständlich kann proprietäre Software hier gleichziehen – zum Beispiel durch einschlägige Zertifizierungen.

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